Logopädie – welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

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Zusammenfassung:

Die Kosten für Logopädie werden bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. 
Erwachsene zahlen einen Eigenanteil von 10 % der Kosten plus eine Rezeptgebühr von 10 Euro pro Verordnung. 
Wenn Sie eine private Krankenversicherung haben, richten sich die Kosten nach Ihrem individuellen Versicherungsumfang. 


Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

  • Wenn Sie eine Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt erhalten, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die logopädische Therapie.

  • Erwachsene sind zu einer Zuzahlung verpflichtet: 10 € Rezeptgebühr sowie 10 % der Behandlungskosten. Sollte eine Zuzahlungsbefreiung vorliegen, legen Sie den Befreiungsausweis bitte in der ersten Therapiestunde vor.

  • Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre übernimmt die GKV die Kosten vollständig, ohne Zuzahlungspflicht.

  • In seltenen Fällen können Materialkosten bei speziellen Therapiekonzepten als Selbstzahler-Leistung anfallen.

Private Krankenversicherung (PKV)

  • Die Kostenübernahme für logopädische Maßnahmen bei privatversicherten Patienten richtet sich nach den individuellen Vertragsbedingungen. Manche Tarife übernehmen die Kosten vollständig, andere nur anteilig.

  • Wir empfehlen, vor Therapiebeginn die Voraussetzungen und Bedingungen mit Ihrer PKV abzuklären. Gerne senden wir Ihnen unsere aktuelle Preisliste für Privatpatienten zu.

  • Zu Beginn der Behandlung schließen wir mit Privatversicherten einen Behandlungsvertrag ab, der alle Leistungen, Preise und Konditionen transparent regelt. Die Rechnung reichen Sie anschließend selbst bei Ihrer Krankenversicherung ein.

Selbstzahler

  • Logopädische Behandlungen können auch ohne ärztliche Verordnung in Anspruch genommen werden, beispielsweise für individuelles Stimm- oder Sprechtraining oder Beratungstermine.

  • In diesen Fällen übernehmen Sie die Kosten selbst. Die Preise richten sich nach Dauer, Umfang und Setting der Therapie.

  • Auch als Selbstzahler schließen Sie einen Behandlungsvertrag mit uns ab, der Ihnen Kostentransparenz und Planungssicherheit bietet.

Alles Wichtige zur Kostenübernahme auf einen Blick

Übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Logopädie bei Erwachsenen?

Ja, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt einen Teil der Kosten für Logopädie bei Erwachsenen. Allerdings müssen Erwachsene einen Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten sowie eine Rezeptgebühr von 10 Euro pro Heilmittelverordnung zahlen. Bei einer Zuzahlungsbefreiung entfällt die Rezeptgebühr.

Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung für Kinder und Jugendliche?

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die gesamten Kosten für die logopädische Therapie, ohne dass eine Zuzahlung erforderlich ist.

Wie funktioniert die Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung (PKV)?

Die Kostenübernahme für logopädische Maßnahmen bei privatversicherte Patienten hängt von den individuellen Vertragsbedingungen der privaten Krankenversicherung ab. Manche Tarife übernehmen die Kosten vollständig, während andere nur einen Teil der Behandlungskosten übernehmen. Es empfiehlt sich, vor Therapiebeginn die Bedingungen mit der PKV abzuklären.

Fallen bei der Logopädie Materialkosten an?

In den meisten Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) alle Kosten für die Logopädie. In seltenen Fällen können Materialkosten bei speziellen Therapiekonzepten als Selbstzahler-Leistung anfallen. Dies wird jedoch im Vorfeld mit den Patienten besprochen.

Kann ich Logopädie auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen?

Ja, Sie können logopädische Behandlungen auch ohne ärztliche Verordnung als Selbstzahler in Anspruch nehmen, beispielsweise für individuelles Stimm- oder Sprechtraining. In diesem Fall müssen Sie die Kosten für die Therapie selbst tragen. Die Preise richten sich nach der Dauer, dem Umfang und dem Setting der Therapie.

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