Wie bekomme ich ein Rezept für die Logopädie?
Zusammenfassung:
Eine logopädische Behandlung wird von bestimmten Ärzt:innen nach einer Untersuchung per Rezept verordnet. Dieses enthält Angaben zu Störungsbild, Dauer und Anzahl der Sitzungen. Mit dem Rezept vereinbaren Patient:innen einen Termin in der Praxis, die Kosten übernimmt in der Regel die Krankenkasse (für Kinder kostenlos, Erwachsene mit Zuzahlung).
Schritt 1: Ärztliche Untersuchung
Ein Rezept (Heilmittelverordnung) für die Logopädie kann nur von bestimmten Ärzt:innen ausgestellt werden. Dazu gehören z. B.:
Hausärzt:innen
Kinderärzt:innen
HNO-Ärzt:innen
Pädaudiolog:innen
Neurolog:innen
Zahnärzt:innen / Kieferorthopäd:innen
Die Ärztin oder der Arzt stellt nach einer Untersuchung fest, ob eine logopädische Behandlung medizinisch notwendig ist.
Schritt 2: Ausstellung des Rezepts
Wenn eine Störung der Sprache, des Sprechens, der Stimme oder des Schluckens vorliegt, wird eine Heilmittelverordnung (Formular 14) ausgestellt. Darauf ist vermerkt:
das Störungsbild (z. B. Sprachentwicklungsstörung, Stimmstörung, Schluckstörung)
die Dauer der einzelnen Therapieeinheit (30, 45 oder 60 Minuten)
die Anzahl der Einheiten (meist 10 Sitzungen pro Verordnung)
Ärzt:innen können zunächst eine Erstdiagnostik verordnen. Dies dient dazu, die Meinung von Logopäd:innen, bezüglich des Therapiebedarfs einzuholen. Auf dem Rezept muss unbedingt das Feld „Therapiebericht“ angekreuzt sein, damit die Rückmeldung durch die Logopäd:innen offiziell erfolgt.
Schritt 3: Terminvereinbarung in der Praxis
Mit dem Rezept können Patient:innen direkt einen Termin in einer logopädischen Praxis vereinbaren. Dort findet zunächst eine ausführliche Diagnostik statt, anschließend wird ein individueller Behandlungsplan erstellt.
Kostenübernahme
Die Kosten für die Therapie werden in der Regel von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen. Erwachsene müssen – sofern sie nicht befreit sind – die gesetzliche Zuzahlung leisten (10 % der Behandlungskosten + 10 € Rezeptgebühr). Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist die Therapie kostenfrei. Mehr dazu finden Sie im Wissenszentrum.